Rechtsprechung
BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Verfolgung gemeinsamer gewerblicher Interessen von Mitgliedern eines Verbandes zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als Voraussetzung hinsichtlich seiner Klagebefugnis - Auswirkungen einer Erzielung von Abmahnkostenerstattungen und Vertragsstrafen auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3, § 13 Abs. 2 Nr. 2
"Wettbewerbsverein IV"; Prozeßführungsbefugnis eines Wettbewerbsvereins; Unzulässigkeit unzutreffender Blickfangwerbung
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UWG § 3, § 13 Abs. 2 Nr. 2
"Wettbewerbsverein IV"; Prozeßführungsbefugnis eines Wettbewerbsvereins; Unzulässigkeit unzutreffender Blickfangwerbung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klagebefugnis von Wettbewerbsvereinen (IBR 1990, 183)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 102
- MDR 1990, 130
- GRUR 1990, 282
- WM 1990, 364
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (25)
- BGH, 19.05.1988 - I ZR 52/86
"Wettbewerbsverein III"; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins; Finanzierung aus …
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Auf die Revision der Beklagten ist diese Entscheidung durch Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - I ZR 52/86 (GRUR 1988, 918 = WRP 1988, 662 - Wettbewerbsverein III) aufgehoben worden, weil aufgrund der bis dahin getroffenen Feststellungen die Prozeßführungsbefugnis des Klägers nicht zweifelsfrei erschien.Das Berufungsgericht ist bei seiner Würdigung zutreffend davon ausgegangen, daß der Bundesgerichtshof mit seiner ersten Entscheidung in diesem Verfahren (Urt. v. 19.5.1988 - I ZR 52/86, GRUR 1988, 918 = WRP 1988, 662 - Wettbewerbsverein III) seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere zur Notwendigkeit der Verfolgung gewerblicher Interessen, nicht geändert, sondern lediglich in einigen Punkten - insbesondere durch Nennung möglicher Zweifelsgründe - verdeutlicht hat.
Soweit in der Literatur und in der Rechtsprechung dazu andere Meinungen vertreten werden (vgl. etwa Jahn/Pirrwitz, GRUR 1988, 884 ff. und Ulrich, EWiR 1988 1029, 1030; ferner OLG Koblenz WRP 1989, 120, 122), beruhen sie auf Mißverständnissen des Inhalts oder der Tragweite der genannten Senatsentscheidung.
Auch mit dem Hinweis im Urteil vom 19. Mai 1988 (a.a.O. - Wettbewerbsverein III) darauf, daß der Kläger "bisher keine sonstige Vereinstätigkeit entfaltet habe", hat der Bundesgerichtshof lediglich Anforderungen wiederholt, die bereits in früheren Entscheidungen ausgesprochen worden waren, nämlich die Notwendigkeit, daß ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs neben der unmittelbaren Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auch andere - ebenfalls der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienliche - Tätigkeiten entfalten müsse wie etwa die Beobachtung des Wettbewerbsgeschehens, Testkäufe, Abmahntätigkeiten, unter Umständen auch die Teilnahme an wettbewerbspolitischen Veranstaltungen und einen Rundschreibendienst (…vgl. BGH a.a.O. - Wettbewerbsverein I;… BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 14/84, GRUR 1986, 676, 677 = WRP 1986, 467 - Bekleidungswerk).
In der Entscheidung vom 19. Mai 1988 (a.a.O. - Wettbewerbsverein III) ist auch nicht der in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ausgesprochene Grundsatz aufgegeben worden, daß die Klagebefugnis keine Verletzung oder Beführung der Interessen einzelner Mitglieder voraussetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.3.1971 - I ZR 73/69, GRUR 1971, 516 = WRP 1971, 264 - Brockhaus-Enzyklopädie;… BGH a.a.O. - Spezialklinik).
Jedoch folgt aus dem Wesen des zu fordernden "gewerblichen Interesses" - nur dies wird im Urteil vom 19. Mai 1988 (a.a.O. - Wettbewerbsverein III) verdeutlicht -, daß es für die Klagebefugnis nicht genügt, wenn Gewerbetreibende sich zu einem Verband zusammenschließen, der das Ziel der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ohne jeden Zusammenhang mit den wirklichen gewerblichen Belangen seiner Mitglieder verfolgen soll.
Der Hinweis im Urteil vom 19. Mai 1988 (a.a.O. - Wettbewerbsverein III) auf die Bedenklichkeit eines krassen Mißverhältnisses zwischen der Höhe der Mitgliedsbeiträge und -spenden einerseits und den Einnahmen aus Abmahngebühren und Vertragsstrafen andererseits darf nicht dahin mißverstanden werden, daß ein Verband gehalten sein könnte, um so höhere Mitgliedsbeiträge einzufordern, je höher die echten Erträge einer pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben - zu denen die Einforderung von Vertragsstrafen im Falle wiederholter Verletzungshandlungen fraglos zählt - ausfallen und je günstiger sich dadurch seine gesamte Finanzlage gestaltet.
- BGH, 06.03.1986 - I ZR 14/84
"Bekleidungswerk"; Prozeßführung eines Verbandes; Werbung mit dem Begriff …
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Auch mit dem Hinweis im Urteil vom 19. Mai 1988 (…a.a.O. - Wettbewerbsverein III) darauf, daß der Kläger "bisher keine sonstige Vereinstätigkeit entfaltet habe", hat der Bundesgerichtshof lediglich Anforderungen wiederholt, die bereits in früheren Entscheidungen ausgesprochen worden waren, nämlich die Notwendigkeit, daß ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs neben der unmittelbaren Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auch andere - ebenfalls der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienliche - Tätigkeiten entfalten müsse wie etwa die Beobachtung des Wettbewerbsgeschehens, Testkäufe, Abmahntätigkeiten, unter Umständen auch die Teilnahme an wettbewerbspolitischen Veranstaltungen und einen Rundschreibendienst (…vgl. BGH a.a.O. - Wettbewerbsverein I; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 14/84, GRUR 1986, 676, 677 = WRP 1986, 467 - Bekleidungswerk).Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß einem Verband die Klagebefugnis abzuerkennen ist, wenn ihm die sachlichen bzw. finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner Verbandszwecke fehlen (…vgl. BGH a.a.O. - Wettbewerbsverein I; BGH, Urt. v. 13.3.1986 - I ZR 27/84, GRUR 1986, 676 = WRP 1986, 469 - Wettbewerbsverein II).
- KG, 19.12.1988 - 25 U 2645/88
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Dies gilt um so mehr, als nicht nur das Berufungsgericht selbst, sondern auch ein anderer Zivilsenat des Kammergerichts in dem vom Berufungsgericht in zulässiger Weise urkundlich verwerteten Verfahrensakten 25 U 2645/88, die auch dem erkennenden Senat vorgelegen haben, aufgrund einer von ihm zu den hier interessierenden Fragen vorgenommenen Vernehmung des Vorsitzenden des Klägers und des Zeugen Rechtsanwalt R. die Angaben der genannten Personen ebenfalls als im wesentlichen glaubhaft beurteilt hat (Urt. v. 19.12.1988 - 25 U 2645/88).Diese Feststellungen, die auch in Übereinstimmung mit inhaltlich gleichen und aufgrund einer Beweisaufnahme getroffenen Feststellungen im sowohl vom Berufungsgericht als auch vom erkennenden Senat beigezogenen Urteil des Kammergerichts vom 19. Dezember 1988 (25 U 2645/88) stehen, sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84
Sommerpreiswerbung
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe für sich genommen nicht unrichtig bzw. für den Verkehr mißverständlich sein; darauf, ob ihr richtiger Sinn sich aus anderen, ihrerseits nicht blickfangmäßig hervortretenden Angaben derselben Werbung bei näherer Befassung mit dieser entnehmen läßt, kommt es nicht an; denn eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung des angesprochenen Publikums liegt schon dann vor, wenn diese durch den - den falschen Anschein erweckenden - Blickfang veranlaßt wird, sich mit dem damit beworbenen Angebot näher zu befassen (…vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79, GRUR 1982, 242, 244 = WRP 1982, 270 - Anforderungsscheck für Barauszahlungen;… BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 240/83, GRUR 1986, 318, 320 = WRP 1986, 146 - Verkaufsfahrten; Urt. v. 24.4.1986 - I ZR 56/84, GRUR 1987, 45, 47 = WRP 1986, 603 - Sommerpreiswerbung;… Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 82/86, GRUR 1988, 700, 702 = WRP 1989, 13 - Meßpuffer, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.10.1985 - I ZR 240/83
Verkaufsfahrten
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe für sich genommen nicht unrichtig bzw. für den Verkehr mißverständlich sein; darauf, ob ihr richtiger Sinn sich aus anderen, ihrerseits nicht blickfangmäßig hervortretenden Angaben derselben Werbung bei näherer Befassung mit dieser entnehmen läßt, kommt es nicht an; denn eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung des angesprochenen Publikums liegt schon dann vor, wenn diese durch den - den falschen Anschein erweckenden - Blickfang veranlaßt wird, sich mit dem damit beworbenen Angebot näher zu befassen (…vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79, GRUR 1982, 242, 244 = WRP 1982, 270 - Anforderungsscheck für Barauszahlungen; BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 240/83, GRUR 1986, 318, 320 = WRP 1986, 146 - Verkaufsfahrten;… Urt. v. 24.4.1986 - I ZR 56/84, GRUR 1987, 45, 47 = WRP 1986, 603 - Sommerpreiswerbung;… Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 82/86, GRUR 1988, 700, 702 = WRP 1989, 13 - Meßpuffer, jeweils m.w.N.). - BGH, 21.04.1988 - I ZR 82/86
Meßpuffer; Irreführung bei an Fachkreise gerichteter Werbung
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe für sich genommen nicht unrichtig bzw. für den Verkehr mißverständlich sein; darauf, ob ihr richtiger Sinn sich aus anderen, ihrerseits nicht blickfangmäßig hervortretenden Angaben derselben Werbung bei näherer Befassung mit dieser entnehmen läßt, kommt es nicht an; denn eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung des angesprochenen Publikums liegt schon dann vor, wenn diese durch den - den falschen Anschein erweckenden - Blickfang veranlaßt wird, sich mit dem damit beworbenen Angebot näher zu befassen (…vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79, GRUR 1982, 242, 244 = WRP 1982, 270 - Anforderungsscheck für Barauszahlungen;… BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 240/83, GRUR 1986, 318, 320 = WRP 1986, 146 - Verkaufsfahrten;… Urt. v. 24.4.1986 - I ZR 56/84, GRUR 1987, 45, 47 = WRP 1986, 603 - Sommerpreiswerbung; Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 82/86, GRUR 1988, 700, 702 = WRP 1989, 13 - Meßpuffer, jeweils m.w.N.). - BGH, 18.12.1981 - I ZR 198/79
Unlauterer Wettbewerb - Anforderungsscheck - Irreführung des Verkehrs - …
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe für sich genommen nicht unrichtig bzw. für den Verkehr mißverständlich sein; darauf, ob ihr richtiger Sinn sich aus anderen, ihrerseits nicht blickfangmäßig hervortretenden Angaben derselben Werbung bei näherer Befassung mit dieser entnehmen läßt, kommt es nicht an; denn eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung des angesprochenen Publikums liegt schon dann vor, wenn diese durch den - den falschen Anschein erweckenden - Blickfang veranlaßt wird, sich mit dem damit beworbenen Angebot näher zu befassen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79, GRUR 1982, 242, 244 = WRP 1982, 270 - Anforderungsscheck für Barauszahlungen;… BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 240/83, GRUR 1986, 318, 320 = WRP 1986, 146 - Verkaufsfahrten;… Urt. v. 24.4.1986 - I ZR 56/84, GRUR 1987, 45, 47 = WRP 1986, 603 - Sommerpreiswerbung;… Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 82/86, GRUR 1988, 700, 702 = WRP 1989, 13 - Meßpuffer, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten …
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Hieran wird - entgegen in der Literatur geäußerten Bedenken (vgl. v. Ungern-Sternberg, NJW 1981, 2328, 2329 f. [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 81/77]; Schreiner, GRUR 1988, 919) - festgehalten (…vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 13 UWG, Rdn. 21 a m.w.N.). - BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82
Anwaltsabmahnung
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Insoweit ergeben sich Bedenken gegen die Höhe der vom Kläger angesetzten Abmahnpauschale vor allem aus dem nur geringen Aufwand für die jeweils einzelnen der vom Kläger üblicherweise in großer Zahl "flächendeckend" und aus Gründen der Rationalisierung oft mittels Schreibautomaten gefertigten Abmahnungen sowie ferner auch daraus, daß der in Ansatz gebrachte anwaltliche Beratungsaufwand aus den gleichen Gründen weit übersetzt erscheint; dies insbesondere auch deshalb, weil - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat - ein Verband grundsätzlich in der Lage sein muß, in einfach gelagerten Fällen, die beim Kläger die Mehrheit bilden, Abmahnschreiben ohne jede Einschaltung eines Rechtsanwalts zu fertigen (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.1984 - I ZR 45/82, GRUR 1984, 691, 692 = WRP 1984, 405 - Anwaltsabmahnung; Loewenheim, WRP 1987, 286, 288 f.). - BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung
Auszug aus BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Ein solches Verfahren muß für den Gläubiger im allgemeinen schon deshalb naheliegend erscheinen, weil, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ein Vertragsstrafeversprechen einem gerichtlichen Titel nicht als gänzlich gleichwertig angesehen werden kann (…vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1979 - I ZR 24/78, GRUR 1980, 241, 242 = WRP 1980, 253 - Rechtsschutzbedürfnis; Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 123/82, GRUR 1985, 155, 157 = WRP 1985, 22 - Vertragsstrafe bis zu ...I). - BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78
Rechtsschutzbedürfnis
- BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86
Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es …
- OLG Hamburg, 09.06.1988 - 3 U 8/88
- BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84
Wettbewerbsverein II; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins bei Fehlen einer …
- BGH, 09.07.1987 - VII ZB 10/86
Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels im Wege des …
- BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83
Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung …
- BGH, 26.02.1987 - IX ZR 136/86
Anspruchsübergang bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern
- BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81
Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch …
- BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73
Wirtschaftsanzeigen public-relations
- BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische …
- BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69
Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung …
- BGH, 12.01.1951 - V ZR 11/50
Rechtsmittel
- BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
- BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73
Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen bei einer …
- OLG Hamm, 21.10.1986 - 4 U 281/86
- BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18
Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe
cc) Allerdings ist nicht jedes Bestreben eines Verbands, durch die Gestaltung seines Vorgehens gegen Wettbewerbsverstöße auch Einnahmen in Form von Abmahnkostenerstattungen oder Vertragsstrafen zu erzielen, ein Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen (vgl. zur Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 285 [juris Rn. 39] = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV;… Urteil vom 27. Januar 2005 - I ZR 146/02, GRUR 2005, 689, 690 [juris Rn. 20] = WRP 2005, 1007 - Sammelmitgliedschaft III).Das gilt zumindest solange der angebliche Vereinszweck nicht als vorgeschobenes Mittel zur Verwirklichung der Einnahmeerzielung angesehen werden muss (vgl. BGH, GRUR 1990, 282, 285 [juris Rn. 39] - Wettbewerbsverein IV).
Die Personalkosten eines Verbraucherverbands können nur dann als ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG gewertet werden, wenn ihre Höhe den konkreten Verdacht rechtfertigt, der eigentliche Zweck des Vereins liege nicht in der Verfolgung von Verbraucherinteressen, sondern in der Generierung von Einnahmen für (überhöhte) Personalkosten (vgl. zur Einnahmenerzielung generell BGH, GRUR 1990, 282, 285 [juris Rn. 39] - Wettbewerbsverein IV).
- OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - 6 U 38/19
Tap-Tags - Unterlassungsanspruch bei fehlender Kenntlichmachung des kommerziellen …
Den Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen ist die Klagebefugnis und Anspruchsberechtigung verliehen, weil die Bekämpfung unlauterer geschäftlicher Handlungen gem. § 1 Satz 2 UWG auch im Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb liegt (BGH, Urt. v. 05.10.1989, I ZR 56/89 - Wettbewerbsverein IV, GRUR 1990, 282, 284;… Köhler/Feddersen , in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 8 Rn. 3.30). - BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90
Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung
Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 5. Oktober 1989 (I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 285 = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV) die auch dort in Rede stehende Praxis eines Verbands, Unterwerfungsschuldner regelmäßig zum Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu bewegen, als fragwürdig bezeichnet.Diese Fragwürdigkeit verdichtet sich für die Zukunft, nachdem mit der vorliegenden Entscheidung klargestellt ist, daß ein solcher (uneingeschränkter) Verzicht gegenüber einem Verband unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich ist, zu Bedenken, die sich einerseits aus den Aufgaben solcher Verbände, andererseits aus dem Verbot des Mißbrauchs der Verbandstätigkeit für die vorwiegende Erzielung von Einkünften ergeben (vgl. dazu BGH aaO., GRUR 1990, 282, 286 - Wettbewerbsverein IV).
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
Vielfachabmahner II
d) Allerdings ist nicht jedes Bestreben eines Verbands, durch die Gestaltung seines Vorgehens gegen Wettbewerbsverstöße auch Einnahmen in Form von Abmahnkostenerstattungen oder Vertragsstrafen zu erzielen, als Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen anzusehen (…BGH, GRUR 2019, 966 [juris Rn. 35] - Umwelthilfe; zur Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282 [juris Rn. 39] = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV;… Urteil vom 27. Januar 2005 - I ZR 146/02, GRUR 2005, 689, 690 [juris Rn. 20] = WRP 2005, 1007 - Sammelmitgliedschaft III).Entscheidend ist, ob solche Überlegungen und Verhaltensweisen als dem Vereinszweck der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienlich und diesem untergeordnet angesehen werden können oder ob sie so bestimmend in den Vordergrund treten, dass der angebliche Vereinszweck als vorgeschobenes Mittel zur Verwirklichung der Einnahmeerzielung angesehen werden muss (vgl. BGH, GRUR 1990, 282 [juris Rn. 39] - Wettbewerbsverein IV;… GRUR 2019, 966 [juris Rn. 35] - Umwelthilfe).
Wie dargelegt kommt es hierbei maßgeblich darauf an, ob solche Überlegungen und Verhaltensweisen als dem Vereinszweck der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienlich und diesem untergeordnet angesehen werden können oder ob die Vermeidung von Kostenrisiken so bestimmend in den Vordergrund tritt, dass der angebliche Vereinszweck als vorgeschobenes Mittel zur Verwirklichung der Einnahmeerzielung angesehen werden muss (vgl. BGH, GRUR 1990, 282 [juris Rn. 39] - Wettbewerbsverein IV;… GRUR 2019, 966 [juris Rn. 35] - Umwelthilfe;… OLG Brandenburg, CR 2023, 757 [juris Rn. 97] sowie oben unter Rn. 11).
- BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16
Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für …
Gewerblichen Interessen dient auch die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 284 = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV).ee) Dass die Klägerin berechtigt wäre, vom Beklagten im Falle einer Abmahnung durch eigenes Personal pauschale Abmahnkosten zu verlangen (BGH, GRUR 1990, 282, 285 - Wettbewerbsverein IV), führt zu keinem anderen Ergebnis.
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00
H.I.V. "POSITIVE" II
Dies ergibt sich nicht nur aus den tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts, sondern kann - wie auch die weiteren entscheidungserheblichen Tatsachen - aufgrund der vorliegenden Anzeige und der allgemeinen Lebenserfahrung vom Senat selbst beurteilt werden (vgl. dazu z.B. auch BGH, Urt. v. 5.10.1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 286 = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV). - OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 11/14
Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand: Freistellung von der …
Vielmehr müssen eigene Mitarbeiter vorhanden sein, die in der Lage sind, einfache Abmahnschreiben auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts zu fertigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989, Az.: I ZR 56/89 = NJW-RR 1990, 102 ff.). - BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10
Glücksspielverband
Die Prozessführungsbefugnis der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen findet ihre Rechtfertigung aber darin, dass die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen nicht nur im Interesse des unmittelbar Betroffenen, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 284 = WRP 1990, 364 - Wettbewerbsverein IV; Urteil vom 9. Dezember 1993 - I ZR 276/91, GRUR 1994, 304, 305 = WRP 1994, 181 - Zigarettenwerbung in Jugendzeitschriften). - LG Mannheim, 20.10.2023 - 14 O 14/23
Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!
Ein geringer Aufwand für einzelne in großer Zahl inhaltsgleich oder automatisiert gefertigter Abmahnungen kann wiederum bei der Berechnung der Kostenpauschale Berücksichtigung finden (vgl. BGH, GRUR 1990, 282 (286) - Wettbewerbsverein IV).Mit Blick auf die absolut betrachtet geringen Kosten der Abmahnung und in Ansehung von nur zwei weiteren gleichgerichteten Abmahnungen besteht im vorliegenden Einzelfall auch kein Anhalt, die Kostenpauschale für diese Fälle - etwa durch Bildung eines eigenen, hierauf bezogenen Durchschnittswerts - besonders zu ermitteln und solche Synergieeffekte zu berücksichtigen (vgl. hierzu BGH, GRUR 1990, 282 (286) - Wettbewerbsverein IV).
(d) Es tritt - für die hier zu beurteilende Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit - hinzu, dass auch bei - hier wie dargelegt nicht gegebener - überhöhter Aufwandspauschale aufgrund unzutreffender Berechnung bei der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen wäre, wenn ein Verband irrtümlich von der Richtigkeit und Angemessenheit seiner Kostenpauschale ausgegangen wäre (vgl. BGH, GRUR 1990, 282 (286) - Wettbewerbsverein IV).
- BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95
Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des …
(2) Eine Berücksichtigung der Abmahnpauschalen muß aber, wie das Berufungsgericht weiter zu Recht angenommen hat, dort ihre Grenze finden, wo sie entweder deutlich überhöht sind oder in einem krassen Mißverhältnis zu den sonstigen Einnahmen stehen (vgl. BGH, Urt. v. 05.10.1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 285 = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV;… Urt. v. 11.04.1991 - I ZR 82/89, GRUR 1991, 684, 685 - Verbandsausstattung;… Großkomm./Erdmann, § 13 UWG Rdn. 67).Entgegen der Ansicht der Revision durfte das Berufungsgericht dabei auch die vereinnahmten Vertragsstrafen als echte Einnahmen berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 1990, 282, 285 - Wettbewerbsverein IV).
Aus der von der Revision angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1990, 282, 285 - Wettbewerbsverein IV) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
- BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97
Wir dürfen nicht feiern
- BGH, 07.12.1989 - I ZR 237/87
Irreführung durch fehlende Belehrung über Widerrufsrecht
- BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87
Metro III
- BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97
Fachverband
- BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89
Streitwertbemessung - Streitwertbemessung
- OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14
Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur …
- LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
Wettbewerbsverstoß durch irreführende gesundheitsbezogene Werbung: Werbung für …
- BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
- BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92
Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung
- BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89
Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der …
- BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97
Unternehmenskennzeichnung
- OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 108/09
Ticket ab 19,90 EUR - Werbung im Internet: Irreführung bei dem Bewerben des …
- LG Braunschweig, 08.08.2007 - 9 O 482/07
LG Braunschweig über rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen und die …
- BGH, 09.12.1993 - I ZR 276/91
Zigarettenwerbung in Jugendzeitschriften - Jugendschutz
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 223/10
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen Lottogesellschaften: …
- BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89
Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit
- BGH, 22.04.1993 - I ZR 75/91
Makler-Privatangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
- OLG Bremen, 13.08.1992 - 2 U 20/92
Anforderungen an die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ; Voraussetzungen für …
- LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
- OLG Zweibrücken, 10.03.1994 - 4 U 143/93
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?
- OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10
Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige …
- OLG Hamm, 04.10.2012 - 4 U 124/12
Verbraucherschutz: Verbot irreführender Werbung für den Aufenthalt in einer …
- BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91
Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch
- OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06
Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines …
- KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06
Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung …
- KG, 27.03.2012 - 5 U 39/10
Klagebefugnis eines Verbandes; Irreführung durch entgeltliche Verleihung der …
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 115/10
Klagebefugnis eines Verbandes für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen …
- OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 65/10
40#1 hits The Sixties, Nr. 1 Hits - Irreführende Werbung: Angebot einer CD-Box …
- BGH, 01.02.1990 - I ZR 161/87
Notarieller Festpreis - Irreführung/Preisgestaltung
- KG, 20.03.1995 - 25 U 5467/94
Bewerbung von Lebensmitteln unter Hinweis auf die Eingung der Linderung oder …
- BGH, 27.01.1994 - I ZR 276/91
"Streitwertherabsetzung"; Voraussetzungen einer Herabsetzung des Streitwerts
- OLG Nürnberg, 14.11.1995 - 3 U 1991/95
- BGH, 09.12.1993 - I ZR 275/91
(Zigaretten-)Werbung eines Unternehmens der Tabakwarenindustrie in einer …
- LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10
Werbung mit "Blitzversand" und Einfügung der eigenen Marke bei Amazon
- BGH, 13.12.1990 - I ZR 31/89
Finanz- und Vermögensberater - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
- BGH, 11.06.1992 - I ZR 161/90
Teilzahlungspreis - Endpreis
- OLG Bremen, 05.09.2008 - 2 W 48/08
Blickfangwerbung darf nicht objektiv falsch sein / Zur Hinweispflicht
- BGH, 07.06.1990 - I ZR 207/88
Order-Karte - Ausnutzung von Unerfahrenheit
- BGH, 15.03.1990 - I ZR 53/88
Sprachkurs - Ausnutzung von Unerfahrenheit
- OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
UWG -Recht; Internet-Festpreis
- OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Molkedrink mit der Angabe "Ohne …
- BGH, 28.06.1990 - I ZR 287/88
Haustürgeschäft - Verbandsinteresse
- BGH, 05.10.1989 - I ZR 89/89
Widerrufsbelehrung bei Vorauszahlung; Anwendung des AbzG auf Probeabonnement ohne …
- BGH, 07.12.1989 - I ZR 139/87
Börseninformationsblatt; Anwendung des AbzG für einjähriges Abonnement ohne …
- BGH, 16.11.1989 - I ZR 107/87
RDM
- OLG Hamburg, 09.11.2020 - 13 U 15/20
Low Carb - Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Lebensmittel mit der Bezeichnung …
- OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 100/02
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche …
- OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00
Mißbrauch der Klagebefugnis im einstweiligen Verfügungsverfahren
- OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95
Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws …
- KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur …
- OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95
Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes
- LG Essen, 20.09.2018 - 43 O 9/18
Unterlassungsanspruch der Werbung im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem …
- OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94
Befugnis zur Verbandsklage im Wettbewerbsrecht
- OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Vertreiber von …
- KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94
Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden ; Pflichtangaben auf …
- LG Darmstadt, 05.07.2019 - 20 O 2/19
- LG Frankfurt/Main, 09.02.2011 - 8 O 120/10
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei einem vorgerichtlichen …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 20 U 30/03
Unterlassung irreführenden Blickfangwerbung; Werbung mit dem Satz "Jetzt …
- KG, 03.11.1994 - 25 U 4969/94
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LG Aachen, 27.06.2006 - 41 O 6/06
Klagebefugnis eines Verbandes der Arzneimittelindustrie
- KG, 04.09.1995 - 25 U 6765/94
Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden; Missbrauch der Klagebefugnis …
- LG Oldenburg, 28.07.1995 - 5 O 1327/95
Klage im einstweiligen Verfügungsverfahren des Französischen Fachverbandes für …
- OLG Braunschweig, 25.06.1992 - 2 U 41/92
Ist Werbung eines Vermieters mit "Kaltmiete" zulässig - (I)
- LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Bewerbung eines Coenzym Q10 …
- OLG Koblenz, 20.12.1996 - 2 U 1593/95
Gewerblicher Zweck eines Vereins; Voraussetzung der tatsächlichen Ausübung der …
- LG Essen, 11.04.2019 - 43 O 119/18
Unlauterer Wettbewerb irreführende Werbung Mehrwertsteuer geschenkt
- OLG Düsseldorf, 17.01.2001 - 15 U 144/00
- OLG München, 15.10.1992 - 29 U 7080/91
Rechtsmißbrauch bei Zusammenarbeit zwischen Makler und Rechtsanwalt
- LG Berlin, 05.04.1991 - 15 O 1294/90
Klage eines Wettbewerbsvereins gegen ein Immobilienunternehmen und eine Druckerei …